Online-Rechnung genügt

Privatpersonen haben keinen Anspruch auf eine Rechnung. Daraus ergibt sich der Schluss, dass eine Online-Rechnung (z.B. per E-Mail gesendet, oder zum Download bereitgestellt) genügt.

In einem konkreten Rechtsstreit erhielt ein Telekommunikationsanbieter jetzt dazu vom OLG Brandenburg Recht.

Weitere Informationen dazu können auf der Internetseite Medien Internet und Recht nachgelesen werden.

Auch wenn es rechtlich zulässig ist, jeder Online-Shop Betreiber dürfte große Probleme haben, wenn er die Erstellung der Rechnung verweigert. Allerdings können Online-Shops in Zukunft deutlich Kosten und Aufwand sparen, wenn diese Rechnungen nur noch per E-Mail zusenden und nicht mehr der Ware beipacken.
Das funktioniert allerdings nur bei Privatkunden – bei Firmen sollte die Rechnung der Sendung beigelegt werden.

Eine Zusendung nur per E-Mail an Firmen (digital signiert) führt – meiner Erfahrung nach – häufig dazu, dass die Rechnung nicht bezahlt wird, da der Empfänger noch zusätzlich die Rechnung per Post erwartet.

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