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Online-Rechnung genügt

Privatpersonen haben keinen Anspruch auf eine Rechnung. Daraus ergibt sich der Schluss, dass eine Online-Rechnung (z.B. per E-Mail gesendet, oder zum Download bereitgestellt) genügt. In einem konkreten Rechtsstreit erhielt ein Telekommunikationsanbieter jetzt dazu vom OLG Brandenburg Recht. Weitere Informationen dazu können auf der Internetseite Medien Internet und Recht nachgelesen werden. Auch wenn es rechtlich zulässig ist, jeder Online-Shop Betreiber dürfte große Probleme...