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Das neue UWG – meine Meinung

Zum 31.12.2008 gab es eine Fülle von Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die letzte grössere Änderung stammte aus dem Jahr 2004 – die neue 2009er Version wurde jetzt deutlich erweitert und geändert.

Im eBusiness kommt man mit den neuen rechtlichen Vorgaben relativ schnell in Konflikt, da vieles was früher erlaubt war jetzt verboten wurde.
Aus diesem Grund habe ich mir das neue UWG einmal etwas näher betrachtet. Zu beachten ist, dass sich die Änderungen nicht nur im B2C sonder auch im B2B-Bereich auswirken.

Viele Änderungen des UWG schränken den Umgang mit Verbrauchern weiter ein. Die Abmahngefahr steigt deutlich an, die bisherige Bagatellschwelle ist kaum mehr relevant. In einer schwarzen Liste führt der Gesetzgeber zudem 30 unzulässige Praktiken exemplarisch auf. (weiterlesen…)